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Dezember, 2021

18Dez4:00 pmWeihnachtskonzert in StammersdorfStammersdorfer Str. 35

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Veranstaltungsdetails

Ihre Sicherheit bei unserem Konzert

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Covid-19- Präventionsmaßnahmen und wichtigsten Informationen zu Ihrem Konzertbesuch bei Stammersdorf Vokal:

Das Betreten der Gebäude ist nur gestattet mit FFP-2 Maske und dem Nachweis der 2G-Regel (»geimpft oder genesen«) mit der Vorlage eines der folgenden Dokumente:

  • Nachweis einer Corona-Schutzimpfung

(Es gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis, also ab dem Tag der 2. Impfung bzw. ab dem 22. Tag nach der Impfung, nur beim Impfstoff von Johnson & Johnson, wo nur eine Impfung erforderlich ist. Alle Impfungen haben nur noch eine Gültigkeit von 270 Tagen (9 Monate), danach braucht es eine 3. Dosis als Nachweis für die 2G-Regel.)

  • Ärztliche Bestätigung einer überstandenen Infektion
    (6 Monate ab Genesung)
  • Genesungsnachweis einer überstandenen Infektion
    (6 Monate ab Genesung)
  • Absonderungsbescheid
    (6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig)

Zutrittsregeln für unterschiedliche Altersgruppen:

  • Für Kinder bis 5 Jahre gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren wird der »Ninja-Pass« als Eintrittsnachweis anerkannt. Ein vollständig geklebter Pass gilt auch am Wochenende. Für diese Altersgruppe gilt der PCR-Test 72 Stunden und der Antigen-Test 48 Stunden.
  • Für Kinder von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet). Der »Ninja-Pass« gilt unter der Woche, aber nicht am  Wochenende, hier ist ein PCR-Test erforderlich, dieser gilt für diese Altersgruppe 48 Stunden.
  • Ab dem 15. Lebensjahr gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene: die 2G-Regel (geimpft, genesen).

Maskenpflicht:

  • Beim Besuch von Veranstaltungen muss von Erwachsenen und Jugendlichen ab 15 Jahren eine FFP-2 Maske getragen werden.
  • Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren, gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.

Registrierungspflicht:

  • Personen, die länger als 15 Minuten am betreffenden Ort sind, müssen sie sich registrieren.
  • Sie können das Formular „Selbstauskunft“ hier herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.
  • Pro Haushalt reicht ein Formular.

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gibt es nur für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen benötigen eine ärztliche Bestätigung, einen negativen PCR-Test und sie müssen eine FFP2-Maske tragen.

Präventionskonzept:

Unser Präventionskonzept und die daraus resultierenden Maßnahmen werden laufend an die jeweilige Situation angepasst und weiterentwickelt:

  • Kontaktlose Zutrittskontrolle
  • Registrierungspflicht
  • FFP-2 Masken Pflicht in Innenräumen
  • Strenge Hygienevorschriften
  • Zahlreiche Selbstdesinfektionsmöglichkeiten

Stand 10.12.2021

Zeit

16:00

Ort

Pfarrkirche St. Nikolaus

Stammersdorfer Str. 35

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